Hundeversicherung
Rechtliche Ausgangssituation
Tierhalter haften für Schäden die von ihren Tieren verursacht werden. Da im Schadensfall, insbesondere bei Personenschäden oftmals hohe Summen im Spiel sind, gibt es Tierhalterhaftpflichtversicherungen.
Der Tierhalter haftet mit seinem Gesamtvermögen für die volle Schadenssumme. Die gesetzliche Grundlage nach § 833 BGB sieht auch nur im Falle dass das Tier „dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist „ eine Frage nach Schuld oder Fahrlässigkeit vor.
Ohne eine Hundeversicherung kann dann ein Unfall schnell in den finanziellen Ruin führen. Doch das BGB kennt auch noch den Fall der Haftung des Tieraufsehers nach § 834. Dabei haftet auch derjenige der Führung der Aufsicht über das Tier durch Vertrag übernimmt. In den Bundesländern Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen beisteht die Pflicht eine Hundeversicherung abzuschließen.
Was leistet die Hundeversicherung ?
Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hundehalter wird umgangssprachlich Hundeversicherung genannt. Es handelt sich dabei um einen speziellen Tarif der gegen Schäden versichert, die von Hunden verursacht werden. Damit ist eine Hundeversicherung für jeden Halter von Hunden sehr wichtig. Die Privathaftpflichtversicherung leistet nur bei kleineren Haustieren deswegen braucht man eine Hundeversicherung, um die finanziellen Auswirkung von Schäden zu begrenzen. Sobald einem Dritten ein Schaden durch den Hund entsteht, kann nur eine angemessene Hundeversicherung helfen. Dabei spielt es keine Rolle ob es sich bei dem Schaden um einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden handelt.
Wem bietet die Hundeversicherung Schutz?
Eine Hundeversicherung bietet Schutz für den der den Hund beaufsichtigt. Damit zum einen für den Halter (§ 833 BGB) aber eben auch für den Tieraufseher (§ 834 BGB). Damit sind auch Dritte die auf einen Hund aufpassen oder auch nur mit ihm Gassi gehen versichert. Dies können Angehörige sein aber auch Freunde und Bekannte, die durch eine Hundeversicherung vor Schadensersatzforderungen geschützt sind, solange das Tier in ihrer Aufsicht ist.
In welchen Fällen leistet die Hundeversicherung?
Jeder Hundehalter kennt die Situation: der ausgelassen spielende Hund stürmt auf den Radweg. Dabei kann ein vorbeifahrender Radfahrer stürzen und sich derart verletzen, dass er ins Krankenhaus kommt und langwierige Reha-Maßnahmen erforderlich werden. Wen jetzt keine Hundeversicherung besteht, wird das teuer. Eine Hundeversicherung deckt auch das Horrorszenario ab, das der Hund zubeißt und das Opfer bleibende Gesundheitsschäden davon trägt. Eine Hundeversicherung sichert den Halter oder Aufsichtspersonen gegen die Schadensersatzforderungen ab.
Hundeversicherung immer vorher vergleichen
Es gibt zahlreich Anbieter für eine Hundeversicherung. Sie unterscheide sich nicht nur durch die Beitragshöhe sondern vor allem auch durch die angebotenen Leistungen. Ein reiner Vergleich der Tarife hinsichtlich der Kosten ist nicht sinnvoll. Die optimale Hundeversicherung ist auf de Erfordernisse des Versicherungsnehmers zugeschnitten. Dabei gilt zu beachten, dass die Versicherungssumme einer Hundeversicherung möglichst hoch abzuschließen ist. Weiterhin muss geprüft werden, ob und inwieweit die Hundeversicherung im Ausland hilft. Zusätzliche Unterschiede zwischen dem einen oder anderen Anbieter ergeben sich durch die vorhandenen Einschlüsse und Regelungen, wie z.B. :
- Mietsachschäden
- Regelungen beim Führen ohne Leine
- Staffelung bei mehreren Hunden
- Regelung in Bezug auf das Alter des Hundehalters
- Regelung in Bezug auf Hunderasse
- Regelung bei Welpen
- Selbstbeteiligung
Informationen zum Hundeführerschein